Was ist die situative Winterreifenpflicht?

Seit dem Jahr 2010 besteht in Deutschland die so genannte situative Winterreifenpflicht. Im Paragrafen 2, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung ist jedoch nicht eine generelle Pflicht zur Nutzung der Winterreifen geregelt. Vielmehr ist damit gemeint, dass Fahrzeugführer die Bereifung der aktuellen, witterungsbedingten Situation und den daraus resultierenden Straßenverhältnissen anzupassen haben. Also situativ und unabhängig von der Jahreszeit. Nach der Gesetzeslage dürfen Fahrzeugführer ihr Fahrzeug bei entsprechenden Bedingungen wie Schnee, Schneematsch, Eis- Schnee- und Reifglätte, nur dann im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, wenn alle Reifen den im Paragrafen 36 (4) der StVZO angeführten Anforderungen entsprechen.

Neuregelung ab dem Jahr 2017

 War es bis zum Ende des Jahres 2016 erlaubt, Reifen mit dem M+S Symbol (Matsch und Schnee) zu verwenden, so ist dieses ab dem Jahr 2017 geändert worden. Nach Auffassung des Gesetzgebers bieten diese reifen keine ausreichende Sicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen. Folgende Neuregelung gilt es nunmehr zu beachten:

  • M+S Reifen mit einem Herstellungsjahr vor dem 1. Januar 2018 dürfen bis 30. September 2024 weiter gefahren werden
  • Nach diesem Zeitpunkt sind Reifen mit dem so genannten „Alpine-Symbol“ (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu nutzen
  • Winterreifenpflicht bezieht sich nur auf fahrende Fahrzeuge (abgeparkte Pkw dürfen auch bei Schnee & Co. mit Sommerreifen ausgestattet sein.

 

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit Winterreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.

 

 

 

  Höhe des Bußgeldes Punkte in Flensburg
Bei Schnee und Glatteis 60 Euro 1 Punkt
Mit Behinderung 80 Euro 1 Punkt
Mit Gefährdung 100 Euro 1 Punkt
Mit Unfall 120 Euro 1 Punkt

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