Wissenswertes über Oldtimer

 

 

Die gesetzliche Regelung, ab wann ein Fahrzeug als Oldtimer anerkannt wird, ist in dem § 2 Nr. 22 der FZV (Fahrzeugzulassungs-Verordnung) aufgeführt.

Demnach zählen Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren taggenau in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend sich im Originalzustand und in einem guten Erhaltungszustand befinden sowie zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, als Oldtimer.

Aufgrund der Aufweichung der Verordnung dürfen die alten Schätzchen auch im Alltagsverkehr oder gewerblichen Bereich genutzt werden, ohne den Status Oldtimer zu verlieren.

Welche Kennzeichen werden an dem Oldtimer angebracht?

 

An den Oldtimern werden zumeist keine herkömmlichen, amtlichen Kennzeichen zugeteilt, sondern es kann eine der beiden folgenden Optionen genutzt werden:

Das H-Kennzeichen

 

Das H-Kennzeichen ähnelt einem konventionellen Kennzeichen, nur dass am Ende der Ziffernfolge der Buchstabe „H“ wie historisch steht.

Beispiel:  AB-CD 123 H Die Gesamtzahl der Buchstaben- und Zahlenkombination darf aus nicht mehr als 8 Zeichen bestehen. Am linken Rand des Nummernschilds befindet sich das Euro-Feld, das mittlerweile aufgrund gesetzlicher Regelungen zwingend vorgeschrieben ist.

Das historische Kennzeichen bietet den Besitzern der Oldtimer einige Vorteile, von denen sie nachhaltig profitieren werden:

  • Günstigere Kfz-Steuer
  • Oldies dürfen ohne Katalysator betrieben werden
  • Preiswerter Kfz-Versicherungsschutz
  • Oldtimer dürfen auch ohne grüne Plakette in Umweltzonen fahren

Bei der Beantragung eines H-Kennzeichens muss ein Gutachten vorliegen, das durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wurde. Neben DEKRA und TÜV können auch andere zertifizierte Prüfer ein entsprechendes Gutachten erstellen. Folgende Voraussetzungen sind entscheidend für die Erteilung eines historischen Kennzeichens:

  • Fahrzeug muss in allen Hauptgruppen dem Original-Zustand entsprechen (Fahrwerk, Motor, Räder, Bremsanlagen, Lackierung)
  • Mindestalter des Fahrzeugs 30 Jahre
  • Gültige HU
  • Kein unzulässiges Tuning darf vorgenommen worden sein
  • Keine größeren Mängel oder Gebrauchsspuren dürfen vorhanden sein

Motorumbauten sind nur dann zulässig, wen die Motorbaureihe mindestens 30 Jahre alt ist oder entsprechend zeitgenössisch mit einem vormaligen Prüfungszeugnis erfolgte. Zulässig sind auch Nachrüstungen wie Lüfter, Ölkühler oder Benzinpumpen, wenn diese das Erscheinungsbild nicht im Besonderen verändern. Auch Fahrwerke neuerer Produktion sind zulässig, wenn sie ebenfalls zeitgenössisch sind.

Für die eigentliche Zulassung werden alle relevanten Unterlagen benötigt, die auch bei herkömmlichen Fahrzeugen erforderlich sind:

  • Gültiger Personalausweis
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eBV-Nummer)
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Das 07-Kennzeichen

 

Wird der Oldtimer lediglich mit einem 07-Kennzeichen betrieben, werden keine Zulassung oder Betriebserlaubnis benötigt. Hierbei sind jedoch nur folgende Fahrten erlaubt:

  • Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zu Oldtimer-Treffen
  • Fahrten von und zur Werkstatt

Auch hier ist eine vorherige Begutachtung durch einen amtlichen Sachverständigen erforderlich. Eine Vorführung beim TÜV ist nicht mehr erforderlich. Zudem wird ein gesondertes Fahrzeugscheinheft ausgestellt, in dem jede Fahrt mit dem Oldtimer zu dokumentieren ist.

Die Anschnallpflicht

 

Gemäß § 21a StVO müssen lediglich vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt werden. Oldtimer, die vor 01.04.1970 erstmalig zugelassen wurden, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein. Auch eine Nachrüstung ist nicht erforderlich, sodass eine Anschnallpflicht entfällt.

Kinder unter 3 Jahren dürfen in den Fahrzeugen nicht transportiert werden, sofern keine Gurte vorhanden sind. Sind die Kids über 3 Jahre alt, jedoch kleiner 150cm, so müssen sie auf den Rücksitzen befördert werden. Sind auch diese nicht vorhanden, ist eine Mitnahmen unzulässig.

Wie sollten Oldtimer versichert werden?

 

Natürlich besteht im Bereich der Haftpflicht auch hier Versicherungspflicht. Aufgrund des Werts der Fahrzeuge, empfiehlt sich auch eine Teilkasko-Versicherung. Zahlreiche Versicherer bieten spezielle Oldtimer-Versicherungen an. Zudem sind regelmäßige Gutachten ratsam, da oftmals die Fahrzeuge eine Wertsteigerung erfahren. Ansonsten besteht die Gefahr der Unterversicherung. Auch steuerlich sind Vorteile vorhanden. Es gilt eine pauschale Besteuerung von 191,73 Euro im Jahr.

Die Rangliste der beliebten Oldtimer führ im Übrigen der VW Käfer an, gefolgt von den Mercedes-Benz Ausführungen W-123 und Roadster R 107.